Sitzung: 25.09.2019 StR/007/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 4, Enthaltungen: 4, Befangen: 0
Vorlage: 1073/19
01
Der überarbeitete Wettbewerbsentwurf des
1.Preisträgers aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb in seiner Fassung
vom 10.07.2019 (Anlage 2) sowie die
Begründung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" gebilligt.
02
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" (Anlage 2) und dessen Begründung
(Anlage 3) durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
beteiligt.
03
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern.
04
Der Vorhabenträger ist im Rahmen des Durchführungsvertrages zu
verpflichten, mietpreis- und belegungsgebunden Wohnraum nach der städtischen
Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell in der Fassung des bestätigten
Entwurfes (Stadtratsbeschluss DS 0346/19 vom 22.05.2019) bzw. in der zum
Zeitpunkt des Beschlusses des Durchführungsvertrages geltenden Fassung
herzustellen.
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05
In dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind mindesten zwei öffentlich
zugängliche Carsharing-Parkplätze einzuordnen.
Hinweis: Die Anlagen liegen der Niederschrift als Anlage 7 bei.