Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 4, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

 

01

Der überarbeitete Wettbewerbsentwurf des 1.Preisträgers aus dem hochbaulichen Realisierungswettbewerb in seiner Fassung vom  10.07.2019 (Anlage 2) sowie die Begründung (Anlage 3) werden als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" gebilligt.

 

02

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes LOV658 "Wohnbebauung Braugoldareal" (Anlage 2) und dessen Begründung (Anlage 3) durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

03

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB zu ändern.

 

04

Der Vorhabenträger ist im Rahmen des Durchführungsvertrages zu verpflichten, mietpreis- und belegungsgebunden Wohnraum nach der städtischen Richtlinie zum Erfurter Wohnbaulandmodell in der Fassung des bestätigten Entwurfes (Stadtratsbeschluss DS 0346/19 vom 22.05.2019) bzw. in der zum Zeitpunkt des Beschlusses des Durchführungsvertrages geltenden Fassung herzustellen.

 

05

In dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind mindesten zwei öffentlich zugängliche Carsharing-Parkplätze einzuordnen.

 

Hinweis: Die Anlagen liegen der Niederschrift als Anlage 7 bei.