Sitzung: 28.08.2019 StR/006/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0904/19
Beschluss
I.         Auswirkungen
der Kowo-Einlage in die Stadtwerke und Gründung des entsprechenden
Eigenbetriebs
Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis
zum 25. September 2019 darzulegen und den Stadtrat darüber zu informieren wie
sich die Einlage der KoWo auf die Stadtwerke und die Stadt auswirkt.
Insbesondere (aber auch darüber hinaus)
sind folgende Aspekte detailliert in die Darlegung einzubeziehen:
1.
Welche
Auswirkungen haben die Einlage von Geschäftsanteilen der KoWo auf:
a.
KoWo
b.
Stadtwerke
Erfurt GmbH
c.
Kommunalen
Haushalt
2.
Wie
errechnet sich der Betrag von 40 Mio. €, der als Gegenleistung für die Einlage
der KOWO in die SWE benannt ist? Hat es dazu eine Grundsatzentscheidung im
Aufsichtsrat oder der Geschäftsleitung der SWE dazu gegeben?
3.
Soll
diese Zahlung der SWE an die Stadt Erfurt über Kredite finanziert werden? Wenn
ja, mit welchen Kreditkosten müssen dann die Stadtwerke rechnen? Wie soll die
Tilgung erfolgen?
4.
Ist
seitens der Stadt vorgesehen, den Stadtwerken für den Fall der Übernahme von
KoWo-Anteilen Kompensationen für entstehende Mehraufwendungen zu gewähren (z.B.
durch Verzicht auf Ausschüttungen, etc.)? Falls ja, wie sollen diese konkret
aussehen?
5.
Welche
Pläne verfolgt die Stadtverwaltung, mit Blick auf zukünftige Haushalte
bezüglich der Höhe der Gewinnausschüttungen von SWE und KoWo nach einer Einlage
der KoWo in die Stadtwerke?
6.
Gibt es in
den Stadtwerken eine Beschlusslage, die die Höhe der Quersubventionierung
(Bäder, ega, EVAG, etc.) innerhalb der SWE-Gruppe auf eine bestimmte Höhe
begrenzt? Falls ja, wie hoch ist diese Summe und welche Summen sind zukünftig
seitens der SWE noch leistbar?
7.
Wie werden
die Risiken bewertet, die einerseits durch die Einlage der KoWo und
andererseits durch die Sonderbelastungen, z.B. der Straßenbahnbeschaffung, der
Bädersanierung und der Abfinanzierung BUGA 21 der Stadtwerke entstehen?
8.
 Wann werden die Grenzen der wirtschaftlichen
Belastbarkeit der Stadtwerke erreicht und wie flexibel sind die Stadtwerke
noch, um auf angespannte, bzw. krisenhafte Marktsituationen oder auf bisher
unvorhergesehene Ausgaben innerhalb der jetzigen Stadtwerke zu reagieren?
9.
Welche
Konzepte gibt es zum Personalbedarf, Personaleinsatz bei der Vorbereitung und
Umsetzung des Schulnetzplanes und der darin enthalten Aufträge für Neubau und
Schulerweiterungen und bei der Neueinstellung von Fachkräften für den künftigen
Eigenbetrieb? Wie wird mit dem bestehendem Fachkräftemangel in diesem Bereich
umgegangen? Wie will die Stadtverwaltung um neue Fachkräfte werben, um den
Mangel abzubauen? Wie will man sicherstellen, dass der Stellenplan im Amt 23
und im Amt 61, vollumfänglich erfüllt wird, bzw. den Aufgabenstellungen der
Vorplanung angemessen ausgestattet wird?
10. Welche Auswirkungen auf die
"Richtlinie Kosten der Unterkunft" nach SGB II und XII sind durch
eine eventuelle Ãœbertragung von KoWo-Anteilen auf die Stadtwerke nach Abschluss
der Kreditgeschäfte auf die Stadt Erfurt zu erwarten und wie will die
Stadtverwaltung auf diese Auswirkungen reagieren?
11. Wann ist mit der Vorlage der Kaufverträge
für die bereits beschlossenen Grundstücksverkäufe aus der Drucksache 2493/18 zu
rechnen?
12. Wie hoch sind die Kreditkosten für die KOWO
für den Erwerb der Grundstücke und Immobilien, die in DS 2493/18 und wie werden
diese durch die KOWO finanziert?
13. Wie sollen Erträge aus den Grundstücksverkäufen
aus der Drucksache 2493/18 generiert werden? Welche Konzepte gibt es für die
Entwicklung dieser Grundstücke, bzw. Immobilien?
14. Mit welchem Personaleinsatz wird in der
Kowo für die Entwicklungsziele bzgl. der Grundstücke und Immobilien gerechnet
und welche Auswirkungen hat dies auf den Wirtschaftsplan der KoWo und die
wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der KoWo?
15. Welche Entwicklungsziele, insbesondere
Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, sind an die Verkäufe aus
der Drucksache 2493/18 geknüpft?
16. Â Wann
soll der Eigenbetrieb gegründet werden und wie sieht der Wirtschaftsplan des
geplanten Eigenbetriebes aus und welche Aufgabenbereiche soll dieser
Eigenbetrieb übernehmen? Wie wird die auskömmliche Finanzierung des
Eigenbetriebs sichergestellt?
17. Wie wird die Umsetzung des Schulnetzplans
und der Schulsanierung durch den Eigenbetrieb sichergestellt?
18. Auf welchen Zeitraum ist die Sanierung der
Erfurter Schulen angelegt?
19. Wie gestaltet sich die Vollkostenmiete über
den gesamten Bewirtschaftungszyklus der Erfurter Schulen(Bitte in
Jahresscheiben über 3 Dekaden darstellen)?
20. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der
Vollkostenmiete für den Haushalt der Stadt Erfurt?
21. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der
Vollkostenmiete durch die städtischen Gebäude über die Schulen hinaus auf den
Haushalt der Stadt Erfurt, wenn diese in den Eigenbetrieb übertragen werden (In
Bezug auf Frage 16.)?
II.        Prüfung
möglicher alternativer Finanzierungsmodell
Â
1.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Land in Verhandlung über eine
Übertragung der Erfurter Bahn an den Freistaat Thüringen zu treten. Ziel der
Verhandlungen soll eine öffentlich-öffentliche Partnerschaft sein, die den
Erhalt der Erfurter Bahn im öffentlichen Eigentum sicherstellt.
2.
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt ein allgemeines sowie spezielles
Investitionskonzept im Rahmen der Haushaltsführung vorzulegen, indem einerseits
der Abbau von Investitionsstaus sowie der konkrete Zeitplan dargelegt werden.
Dabei ist zunächst eine Übersicht zu erstellen, in welchen Bereichen der Stadt
Investitionen große Investitionserfordernisse erwartet, z.B. im Bereich Schule,
Kita, Straßenbau, Brücken.
III. Â Â Â Â Â Berichterstattung
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert die
Informationen und die Ergebnisse der Prüfungen aus I. und II. dem Stadtrat bis
zum 25. September 2019 zur Beratung vorzulegen.