Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

I.          Auswirkungen der Kowo-Einlage in die Stadtwerke und Gründung des entsprechenden Eigenbetriebs

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt bis zum 25. September 2019 darzulegen und den Stadtrat darüber zu informieren wie sich die Einlage der KoWo auf die Stadtwerke und die Stadt auswirkt.

Insbesondere (aber auch darüber hinaus) sind folgende Aspekte detailliert in die Darlegung einzubeziehen:

 

1.    Welche Auswirkungen haben die Einlage von Geschäftsanteilen der KoWo auf:

a.    KoWo

b.    Stadtwerke Erfurt GmbH

c.    Kommunalen Haushalt

2.    Wie errechnet sich der Betrag von 40 Mio. €, der als Gegenleistung für die Einlage der KOWO in die SWE benannt ist? Hat es dazu eine Grundsatzentscheidung im Aufsichtsrat oder der Geschäftsleitung der SWE dazu gegeben?

3.    Soll diese Zahlung der SWE an die Stadt Erfurt über Kredite finanziert werden? Wenn ja, mit welchen Kreditkosten müssen dann die Stadtwerke rechnen? Wie soll die Tilgung erfolgen?

4.    Ist seitens der Stadt vorgesehen, den Stadtwerken für den Fall der Ãœbernahme von KoWo-Anteilen Kompensationen für entstehende Mehraufwendungen zu gewähren (z.B. durch Verzicht auf Ausschüttungen, etc.)? Falls ja, wie sollen diese konkret aussehen?

5.    Welche Pläne verfolgt die Stadtverwaltung, mit Blick auf zukünftige Haushalte bezüglich der Höhe der Gewinnausschüttungen von SWE und KoWo nach einer Einlage der KoWo in die Stadtwerke?

6.    Gibt es in den Stadtwerken eine Beschlusslage, die die Höhe der Quersubventionierung (Bäder, ega, EVAG, etc.) innerhalb der SWE-Gruppe auf eine bestimmte Höhe begrenzt? Falls ja, wie hoch ist diese Summe und welche Summen sind zukünftig seitens der SWE noch leistbar?

7.    Wie werden die Risiken bewertet, die einerseits durch die Einlage der KoWo und andererseits durch die Sonderbelastungen, z.B. der Straßenbahnbeschaffung, der Bädersanierung und der Abfinanzierung BUGA 21 der Stadtwerke entstehen?

8.     Wann werden die Grenzen der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Stadtwerke erreicht und wie flexibel sind die Stadtwerke noch, um auf angespannte, bzw. krisenhafte Marktsituationen oder auf bisher unvorhergesehene Ausgaben innerhalb der jetzigen Stadtwerke zu reagieren?

9.    Welche Konzepte gibt es zum Personalbedarf, Personaleinsatz bei der Vorbereitung und Umsetzung des Schulnetzplanes und der darin enthalten Aufträge für Neubau und Schulerweiterungen und bei der Neueinstellung von Fachkräften für den künftigen Eigenbetrieb? Wie wird mit dem bestehendem Fachkräftemangel in diesem Bereich umgegangen? Wie will die Stadtverwaltung um neue Fachkräfte werben, um den Mangel abzubauen? Wie will man sicherstellen, dass der Stellenplan im Amt 23 und im Amt 61, vollumfänglich erfüllt wird, bzw. den Aufgabenstellungen der Vorplanung angemessen ausgestattet wird?

10. Welche Auswirkungen auf die "Richtlinie Kosten der Unterkunft" nach SGB II und XII sind durch eine eventuelle Übertragung von KoWo-Anteilen auf die Stadtwerke nach Abschluss der Kreditgeschäfte auf die Stadt Erfurt zu erwarten und wie will die Stadtverwaltung auf diese Auswirkungen reagieren?

11. Wann ist mit der Vorlage der Kaufverträge für die bereits beschlossenen Grundstücksverkäufe aus der Drucksache 2493/18 zu rechnen?

12. Wie hoch sind die Kreditkosten für die KOWO für den Erwerb der Grundstücke und Immobilien, die in DS 2493/18 und wie werden diese durch die KOWO finanziert?

13. Wie sollen Erträge aus den Grundstücksverkäufen aus der Drucksache 2493/18 generiert werden? Welche Konzepte gibt es für die Entwicklung dieser Grundstücke, bzw. Immobilien?

14. Mit welchem Personaleinsatz wird in der Kowo für die Entwicklungsziele bzgl. der Grundstücke und Immobilien gerechnet und welche Auswirkungen hat dies auf den Wirtschaftsplan der KoWo und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der KoWo?

15. Welche Entwicklungsziele, insbesondere Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum, sind an die Verkäufe aus der Drucksache 2493/18 geknüpft?

16.  Wann soll der Eigenbetrieb gegründet werden und wie sieht der Wirtschaftsplan des geplanten Eigenbetriebes aus und welche Aufgabenbereiche soll dieser Eigenbetrieb übernehmen? Wie wird die auskömmliche Finanzierung des Eigenbetriebs sichergestellt?

17. Wie wird die Umsetzung des Schulnetzplans und der Schulsanierung durch den Eigenbetrieb sichergestellt?

18. Auf welchen Zeitraum ist die Sanierung der Erfurter Schulen angelegt?

19. Wie gestaltet sich die Vollkostenmiete über den gesamten Bewirtschaftungszyklus der Erfurter Schulen(Bitte in Jahresscheiben über 3 Dekaden darstellen)?

20. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Vollkostenmiete für den Haushalt der Stadt Erfurt?

21. Welche Auswirkungen hat die Entwicklung der Vollkostenmiete durch die städtischen Gebäude über die Schulen hinaus auf den Haushalt der Stadt Erfurt, wenn diese in den Eigenbetrieb übertragen werden (In Bezug auf Frage 16.)?

 

II.         Prüfung möglicher alternativer Finanzierungsmodell

 

1.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit dem Land in Verhandlung über eine Ãœbertragung der Erfurter Bahn an den Freistaat Thüringen zu treten. Ziel der Verhandlungen soll eine öffentlich-öffentliche Partnerschaft sein, die den Erhalt der Erfurter Bahn im öffentlichen Eigentum sicherstellt.

2.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt ein allgemeines sowie spezielles Investitionskonzept im Rahmen der Haushaltsführung vorzulegen, indem einerseits der Abbau von Investitionsstaus sowie der konkrete Zeitplan dargelegt werden. Dabei ist zunächst eine Ãœbersicht zu erstellen, in welchen Bereichen der Stadt Investitionen große Investitionserfordernisse erwartet, z.B. im Bereich Schule, Kita, Straßenbau, Brücken.

 

 

III.       Berichterstattung

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert die Informationen und die Ergebnisse der Prüfungen aus I. und II. dem Stadtrat bis zum 25. September 2019 zur Beratung vorzulegen.