Sitzung: 22.08.2019 JHA I /001/2019
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1115/19
Beschluss
(Änderungen
fett bzw. durchgestrichen)
01
Es wird
ein Unterausschuss "Fachplanung Familienbildung und Familienförderung"
eingesetzt. Der Unterausschuss besteht aus elf
12 (zwölf) stimmberechtigten Mitgliedern sowie beratenden Mitgliedern bei
folgender Zusammensetzung:
a) sieben stimmberechtigte Mitglieder (eins pro Fraktion)
auf Vorschlag, der durch den Stadtrat gewählten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses nach §6 Pkt. 2a der Satzung des Jugendamtes
b) zwei drei
stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der anerkannten Träger der freien
Jugendhilfe benannten Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder auf Vorschlag des
Jugendhilfeausschusses nach §6 Pkt. 2b der Satzung des Jugendamtes
c) zwei stimmberechtigte Mitglieder aus der Verwaltung
des Jugendamtes
d) ein beratendes Mitglied benannt durch die AG nach §78
SGB VIII für den Leistungsbereich §16 SGB VIII
e) ein beratendes Mitglied benannt durch das Kuratorium
des lokalen Bündnisses für Familie Erfurt
f) ein beratendes Mitglied benannt durch das Amt für Soziales und Gesundheit/ Abteilung
Gesundheit
02
Der Unterausschuss hat folgende
Aufgaben:
- Begleitung
der Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen Berichts zur Fachplanung
Familienbildung und Familienförderung (DSÂ
2518/18)
- Erarbeitung
der Maßnahmeplanung Familienbildung und Familienförderung für den Zeitraum 2021-2025 gemäß Planungsdesign (DS
2518/18, Punkt 8)
- Beratung
zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung für die Familienbildung
und Familienförderung (DS 2518/18, Punkt 6.5.3.1 sowie 8.2)
- Beratung
zu den Entwicklungen des Landesprogramms "eins99"
- Vorberatung
des aus den Jugendhilfeausschuss verwiesenen Themen zum Themenfeld
"Familienbildung und Familienförderung"
Die Ergebnisse im Rahmen der Aufgabenerfüllung werden dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt.