Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Geltungsbereich wird gegenüber dem Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss Nr. 0851/18 vom 28.06.2018 geändert und entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" (Anlage 2) begrenzt.

 

02

Der Entwurf des Bebauungsplanes HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" (Anlage 2) in seiner Fassung vom 20.02.2019 und dessen Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

03

Der Entwurf des Bebauungsplanes HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße/Wartburgstraße", dessen  die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 4) werden nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)