Sitzung: 11.04.2019 StR/003-01/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0156/19
Beschluss:
01
Der Geltungsbereich wird gegenüber dem
Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss Nr. 0851/18 vom 28.06.2018 geändert und
entsprechend der zeichnerischen Festsetzungen des Entwurfs des Bebauungsplanes
HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" (Anlage 2)
begrenzt.
02
Der Entwurf des Bebauungsplanes
HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" (Anlage 2) in
seiner Fassung vom 20.02.2019 und dessen Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
03
Der Entwurf des Bebauungsplanes
HOH716 "Parkplatz Gothaer Straße/Wartburgstraße", dessen die Begründung sowie die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 4) werden nach
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 2 a – d beigefügt.)