Sitzung: 08.01.2019 OR URB/001/2019
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0038/19
Beschluss:
Entsprechend § 18 (a) i. V. m. §
19 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt
Erfurt - werden dem Ortsteilbürgermeister zur Vorbereitung und Durchführung des
Tonnenfeuerfestes 2019 finanzielle Mittel – vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes 2019 – in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Bereits getätigte Ausgaben, die dem
Beschlusswortlaut entsprechen, werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.