Beschluss:
Der Ortsteilbürgermeister stellt aufgrund von Dringlichkeiten den Antrag auf Änderung der Tagesordnung. Folgender Tagesordnungspunkte sollen als Nachtrag zur Tagesordnung mit aufgenommen werden:
4.1. Verwendung der Mittel aus der Vermietung von Räumen im Bürgerhaus entsprechend der Betreiber- und Nutzungsordnung
4.2. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Repräsentationen
4.3. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Frauentagsfeier OTB
4.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – Neujahresempfang
Die Dringlichkeit wird mit der zeitnahen Verwendung der Mittel begründet.
Die Dringlichkeit wird einstimmig bestätigt. Somit wird die Tagesordnung um die Punkte 4.1 – 4.4. Verwendung der Mittel nach § 16 der Ortsteilverfassung – erweitert