Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für bewegliches Anlagevermögen (Biertischgarnituren, Stehtische) für das Bürgerhaus Büßleben, finanzielle Mittel i.H.v. 577,60 EUR, zur Verfügung gestellt.