Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)            Entsprechend §  19 b) und d) der Ortsteilverfassung werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem vom ihm Beauftragten für die Vorbereitung und Durchführung einer Seniorenweihnachtsfeier Mittel in Höhe von 550,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)            Diese finanzielle Unterstützung wird u. a. für kleine Präsente, Kaffee, Weihnachtsgebäck, Dekoration, Speisen und Getränke, Thermokannen, Spender und Honorar (kleines Programm) eingesetzt.

 

 Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.