Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Befangen: 0

Beschluss

 

1) Entsprechend § 18 a) und b) i. V. mit § 19 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister für die Vorbereitung und Durchführung der bereits stattgefundenen Kirmes 2018 finanzielle Mittel in Höhe von 944,19 EUR zur Verfügung gestellt.

2) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.