Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Dorfclub Windischholzhausen e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der Kirmes 2018 finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

2.)  Die bereitgestellten Mittel werden entsprechend dem vorliegenden Antrag für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung eingesetzt.

3.)  Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.