Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) der Ortsteilverfassung werden dem Bürgerverein Initiative Wiesenhügel e. V. zusätzlich zur DS 0318/18 für die Durchführung und Ausgestaltung des traditionellen Wiesenhügelfestes, welches am 08.09.2018 stattfindet, weitere finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Diese Unterstützung von insgesamt 1.700,00 Euro werden u. a. für Gema Gebühren, Versicherung, Bierzeltgarnituren, Bühnenprogramm, Technik und Ersthelfer verwendet.

3.)   Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.