Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.)  Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (1), (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem Verein Freunde zur Förderung der Staatlichen Grundschule 34 finanzielle Mittel in Höhe von 264,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2.)  Die Grundschule hat als Energiesparschule thüringenweit den ersten und im Bund den zweiten Platz belegt. Für eine daraufhin erfolgte Einladung in den Thüringer Landtag wird diese Unterstützung für die Fahrtkosten verwendet.

3.)  Die Abrechnung hat durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV zu erfolgen.