Sitzung: 02.08.2018 OR ERM/006/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1588/18
Beschluss
Zusätzlich zum Beschluss 1238/18 können die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt u.a. auch für die Ausleihgebühren einer Hüpfburg eingesetzt werden.