Sitzung: 28.06.2018 StR 005-01/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0983/18
Beschluss:
01
Das derzeit in Erarbeitung befindliche
Erfurter Baulandmodell soll vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln
aus dem Thüringer Innenstadt-Stabilisierungsprogramm (ISSP) in vollem Umfang
für alle planungsbedürftigen Wohnungsbauvorhaben für den Geschoßwohnungsbau zur
Anwendung kommen, für die ab Beschlussfassung zur vorliegenden Drucksache (DS
0983/18; "Stichtag") noch kein Beschluss des Stadtrates zum
Vorentwurf im Bebauungsplanverfahren vorliegt.
02
Planbedürftige Wohnungsbauvorhaben, für die
der Stadtrat bereits den Entwurf des Bebauungs-plans beschlossen hat, fallen
nicht mehr unter die Regelungen des Erfurter Baulandmodells.
03
Die Verwaltung wird beauftragt, für die
planbedürftigen Wohnungsbauvorhaben, die sich zum Stichtag zwischen Vorentwurf
und Entwurf im Planverfahren befinden, gemeinsam mit den Vorhabenträgern eine
den Umständen und dem Planungsfortschritt angemessene und zumutbare
individuelle Lösung für Anteil und Art des geförderten Wohnungsbaus zu
erarbeiten und dem Stadtrat mit Beschlussfassung zum Entwurf vorzulegen.