Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Das derzeit in Erarbeitung befindliche Erfurter Baulandmodell soll vorbehaltlich der Bereitstellung von Fördermitteln aus dem Thüringer Innenstadt-Stabilisierungsprogramm (ISSP) in vollem Umfang für alle planungsbedürftigen Wohnungsbauvorhaben für den Geschoßwohnungsbau zur Anwendung kommen, für die ab Beschlussfassung zur vorliegenden Drucksache (DS 0983/18; "Stichtag") noch kein Beschluss des Stadtrates zum Vorentwurf im Bebauungsplanverfahren vorliegt.

 

02

Planbedürftige Wohnungsbauvorhaben, für die der Stadtrat bereits den Entwurf des Bebauungs-plans beschlossen hat, fallen nicht mehr unter die Regelungen des Erfurter Baulandmodells.

 

03

Die Verwaltung wird beauftragt, für die planbedürftigen Wohnungsbauvorhaben, die sich zum Stichtag zwischen Vorentwurf und Entwurf im Planverfahren befinden, gemeinsam mit den Vorhabenträgern eine den Umständen und dem Planungsfortschritt angemessene und zumutbare individuelle Lösung für Anteil und Art des geförderten Wohnungsbaus zu erarbeiten und dem Stadtrat mit Beschlussfassung zum Entwurf vorzulegen.