Sitzung: 28.06.2018 StR 005-01/2018
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0851/18
Beschluss:
01
Für den Bereich südlich der Gothaer
Landstraße, westlich der Messe und östlich bzw. nördlich der Wartburgstraße
soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan HOH716
"Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird begrenzt:
im
Nordwesten:Â Â Â Â Â durch die nordwestlichen
Grenzen der Flurstücke 253/3; 251/1; 249/4; 249/3 und 247/6 der Flur 3,
Gemarkung Schmira
im
Nordosten:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â durch die
südwestliche Grenze des Flurstücks 201/2 und 203/2
                                              der
Flur 12, Gemarkung Hochheim bzw. die westliche Grenze des
                                              Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes HOH 400 "Messe in
                                              einem
Teilbereich der ega
im
Südosten:         durch die nordwestliche
Grenze des Flurstücks 133/1der Flur 12, Gemarkung Hochheim (Wartburgstraße)
im
Südwesten:      durch die nordöstliche
Grenze des Flurstücks 133/1, Flur 3, Gemarkung Hochheim (Wartburgstraße) und
die südwestliche Grenze der Flurstücke 251/1 und 553/3 der Flur 3, Gemarkung
Schmira
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes
werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung für den Bau eines Park & Ride-Parkplatzes mit einer Kapazität
von ca. 400 Kfz-Stellplätzen und eines Parkplatzes für ca. 30 - 50 Reisebusse
- Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung für den Bau von temporären Abstellflächen für die BUGA im Jahr
2021 und damit die Erweiterung der Stellplatzkapazität auf 1000
Kfz-Stellplätzen und 100 Busstellplätzen am Standort
- Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzung bei entsprechender Flächenverfügbarkeit für den Bau eines
Reisemobilhafens mit ca. 100 Stellplätzen
- Erschließung des Parkplatzes über die
Gothaer /Eisenacher Straße, um Belastungen des für diese Erschließung nicht
geeigneten Straßennetzes in Erfurt-Hochheim zu vermeiden
- Parkplatzzufahrt über die
Wartburgstraße
- Die Umweltauswirkungen sollen im
Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften ausführlich untersucht und bewertet werden.
02
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes HOH716
"Parkplatz Gothaer Straße / Wartburgstraße" (3 Varianten) in seiner
Fassung vom 23.04.2018 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
03
Im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes wird die Einordnung eines Fahrradleihsystems geprüft. Dabei
sind die Szenarien und Bedarfe für die Zeit während und nach der BUGA 21 zu
prüfen. Gegenstand dieser Prüfung sollen mehrere potentielle Anbieter von
Fahrradleihsystemen sein, mindestens jedoch sind die Konzepte der
Fachhochschule Erfurt und der Erfurt Tourismus und Marketing GmbH auf ihre
Umsetzbarkeit zu prüfen.
Vor dem Hintergrund des ansteigenden
Rückweges zum Park & Ride-Parkplatz soll bei der Prüfung darauf eingegangen
werden, inwieweit das Leihsystem auch E-Bikes inklusive Lademöglichkeiten am
Park & Ride-Parkplatz und Kombitickets für die Straßenbahn (mit
Fahrradmitnahme) beinhalten kann.Â
04
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes und dessen
Begründung durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
05
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 1 a – c beigefügt.)