Sitzung: 07.06.2018 JHA/005/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0926/18
Beschluss
Das Konzept "Fachberatung für Kinder mit besonderen
Bedürfnissen" (Drucksache 0487/17 – beschlossen im Jugendhilfeausschuss am
06.04.2017) wird im Punkt 7 wie folgt geändert:
7 Übergangsregelung zur Umsetzung des Konzepts für Kinder mit
besonderen Bedürfnissen für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2019
Seitens des Jugendamtes werden für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis
31.07.2019 Stellenanteile für die entsprechenden Kitas (siehe Anlage 1)
festgelegt. Diese Festlegungen erfolgen aufgrund der Analysen in Bezug auf
Bedarfe und die aktuelle Inanspruchnahme von Hilfe(n).
Ab dem 01.08.2017 wird die koordinierende Fachberatung mit einem
Stellenanteil von 0,5 VbE im Jugendamt eingesetzt. Die Spitzenverbände (AWO,
Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DRK) und die Kommune
erhalten je nach der Kinderzahl laut Bedarfsplan 2017 prozentual
Stellenanteile. Daraus finanzieren sich die FachberaterInnen nach § 7(4)
ThürKitaG.
Des Weiteren soll sich bis zum 31.07.2018 das Fachberatungsnetzwerk
etablieren. Dieses Netzwerk hat u.a. den Auftrag, Kriterien für die Vergabe der
Stellenanteile in Kitas zu entwickeln, welche ab dem 01.08.2019 für drei Jahre
festgelegt werden.
Bis zum 31.07.2019 erfolgt sowohl die Evaluation als auch ggf. die Fortschreibung des Konzeptes für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Verantwortung des Jugendamtes. Die Ergebnisse werden dem Unterausschuss "Kindertageseinrichtungen" vorgestellt.