Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

Das Konzept "Fachberatung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen" (Drucksache 0487/17 – beschlossen im Jugendhilfeausschuss am 06.04.2017) wird im Punkt 7 wie folgt geändert:

 

7 Übergangsregelung zur Umsetzung des Konzepts für Kinder mit besonderen Bedürfnissen für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2019

 

Seitens des Jugendamtes werden für den Zeitraum vom 01.08.2017 bis 31.07.2019 Stellenanteile für die entsprechenden Kitas (siehe Anlage 1) festgelegt. Diese Festlegungen erfolgen aufgrund der Analysen in Bezug auf Bedarfe und die aktuelle Inanspruchnahme von Hilfe(n).

Ab dem 01.08.2017 wird die koordinierende Fachberatung mit einem Stellenanteil von 0,5 VbE im Jugendamt eingesetzt. Die Spitzenverbände (AWO, Caritas, Diakonie, Paritätischer Wohlfahrtsverband, DRK) und die Kommune erhalten je nach der Kinderzahl laut Bedarfsplan 2017 prozentual Stellenanteile. Daraus finanzieren sich die FachberaterInnen nach § 7(4) ThürKitaG.

Des Weiteren soll sich bis zum 31.07.2018 das Fachberatungsnetzwerk etablieren. Dieses Netzwerk hat u.a. den Auftrag, Kriterien für die Vergabe der Stellenanteile in Kitas zu entwickeln, welche ab dem 01.08.2019 für drei Jahre festgelegt werden.

Bis zum 31.07.2019 erfolgt sowohl die Evaluation als auch ggf. die Fortschreibung des Konzeptes für Kinder mit besonderen Bedürfnissen in Verantwortung des Jugendamtes. Die Ergebnisse werden dem Unterausschuss "Kindertageseinrichtungen" vorgestellt.