Sitzung: 06.06.2018 OR BEP/005/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1063/18
Beschluss:
1. Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2 a) , Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kindergarten CJD Erfurt für die Durchführung des Sommerfestes ( Hüpfburg etc.) finanzielle Mittel in Höhe von 150,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist umgehend durch entsprechende Originalbelege nachzuweisen.