Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1)        Entsprechend § 17 (2) a in Verbindung mit § 18 a) und b) werden dem Dorfclub Windischholzhausen e. V. zur Ausstattung und Gestaltung des Maifeuers, welches am 30.04.2018 stattfindet, eine finanzielle Mittel in Höhe von 250,00 Euro zur Verfügung gestellt.

2)        Diese Mittel werden u. a. für Gebühren und Genehmigungen verwendet.

3)        Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.