Sitzung: 07.03.2018 StR/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0458/18
Beschluss:
01
Mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 wird
gemäß § 13 Abs. 3 i. V. m. § 6a Abs. 3 Satz 1 ThürSchulG die Schulartänderung
der Staatlichen Grundschule 5 "Otto Lilienthal" in eine dreizügige
Gemeinschaftsschule der Klassenstufen 1-10 beschlossen.
02
Die zukünftige Gemeinschaftsschule Otto
Lilienthal kann zum Schuljahr 2018/19 Schüler der Klassenstufe 1 und 5
aufnehmen. Die Staatliche Regelschule 5 "Otto Lilienthal" kann zum
Schuljahr 2018/19 am Schulstandort Schüler der Klassenstufe 5 aufnehmen.
03
Gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 ThürSchulG wird
zur Errichtung der neuen Gemeinschaftsschule das von der Arbeitsgemeinschaft
erarbeitete und vorgelegte pädagogische Konzept für eine Gemeinschaftsschule am
Schulstandort Mittelhäuser Straße 21 und 21 a (Anlage 1) beschlossen.
04
Für die Durchführung der gymnasialen
Oberstufe wird als kooperierendes Gymnasium gemäß § 6a Abs. 3 Satz 4ThürSchulG
die Schillerschule (Staatliche Gemeinschaftsschule 1, Schillerstraße 33, 99096
Erfurt) bestimmt.
05
Im Rahmen der Erarbeitung des
Schulnetzplans der Landeshauptstadt Erfurt ab dem Schuljahr 2019/20 werden
folgende Aufträge geprüft:
-
alternative
Möglichkeiten für die Umsetzung der gymnasialen Oberstufe an neuerrichteten
Gemeinschaftsschulen,
-
Verlagerung
der Dienststelle der Regelschule 5 an einen anderen Schulstandort zum Schuljahr
2019/20,
-
Aufhebung
der Dienststelle der Regelschule 5 ab dem Schuljahr 2019/20.
06
Der erweiterte Grundschulbezirk der
Grundschule Otto Lilienthal, der Riethschule (Grundschule 22, Riethstraße 28,
99089) und der Grundschule am Berliner Platz (Grundschule 27, Berliner Str. 1a,
99091 Erfurt) werden mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 aufgelöst.
07
Mit Wirkung zum Schuljahr 2018/19 wird ein
erweiterter Grundschulbezirk der Riethschule (Grundschule 22, Riethstraße 28,
99089 Erfurt) und der Grundschule am Berliner Platz (Grundschule 27, Berliner
Str. 1a, 99091 Erfurt) neufestgelegt.
08
Für die Adresse im Gebiet des ehemaligen
Schulbezirks der GS Otto Lilienthal wird gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulO
die neue Gemeinschaftsschule für die Anmeldungen im Primarbereich vorgesehen.
09
Die Gemeinschaftsschule wird künftig unter
folgender Bezeichnung geführt:
Gemeinschaftsschule Otto Lilienthal
Staatliche Gemeinschaftsschule 8
Mittelhäuser Straße 21
99089 Erfurt
(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der
Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.)