Sitzung: 07.03.2018 StR/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2564/17
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den
im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, das Abwägungsergebnis mit
Begründung (Anlage 4) ist Bestandteil des Beschlusses.
 02
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.
V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer BauordnungÂ
(ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde-
und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) wird der
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB, BRV493 "Brühl-Süd,
Teil A", bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:500) mit den
textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 30.11.2017, als Satzung
beschlossen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 7 a – c beigefügt.)