Sitzung: 07.03.2018 StR/002/2018
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2162/17
Beschluss:
01
Der Stadtrat beschließt die
Zwischenabwägung zu den bisher von der Öffentlichkeit und Behörden
eingegangenen Stellungnahmen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4)
ist Bestandteil des Beschlusses.
02
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 32 im Bereich Andreasvorstadt „Nördlich
Riethstraße/ östlich Warschauer Straße“ in seiner Fassung vom 15.11.2017
(Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
03
Der Entwurf der
Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 32 im Bereich Andreasvorstadt „Nördlich
Riethstraße/ östlich Warschauer Straße“, dessen Begründung inklusive Umweltbericht
sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
sind nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 4 a – d beigefügt.)