Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Die Stadtverwaltung Erfurt beantragt Fördermittel aus der Ende August 2017 erlassenen "Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen".

 

02

Gem. Punkt 2.3 dieser Richtlinie ist damit die Erstellung von Konzepten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden im Eigentum des Antragstellers zu unterstützen.

Konkret soll damit die Grundlage für die anstehende, energetische Sanierung der Erfurter Schulen finanziell unterstützt werden.

 

03

Gem. Punkt 2.5 dieser Richtlinie sind damit Investitionen im Bereich kommunaler Liegenschaften, die der Minderung von Treibhausgasen und der Energieeinsparung dienen, zu unterstützen.

Konkret sollen diese Fördermittel in die energetische Schulsanierung fließen.

 

04

Gem. Punkt 2.6 dieser Richtlinie sind damit Investitionen in E-Mobilität im Bereich kommunaler Fuhrparke zu unterstützen.

Konkret sollen diese Fördermittel  zur Anschaffung von E-Autos eingesetzt werden. Wo es möglich ist, soll mit diesen Fördergeldern auch das Beschaffen von kommunalen Elektrofahrrädern und E-Lastenrädern unterstützt werden.

 

05

Je nach Möglichkeit sollen zusätzlich auch andere Förderprogramme auf ihre Eignung geprüft und genutzt werden, da die "Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen" eine Kumulation von Mitteln aus anderen Bundes- und Landesförderprogrammen im Punkt 5.3.6 ausdrücklich zulässt.