Sitzung: 16.11.2017 StR/007-1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1903/17
Beschluss:
01
Die Stadtverwaltung Erfurt beantragt
Fördermittel aus der Ende August 2017 erlassenen "Richtlinie des
Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen".
02
Gem. Punkt 2.3 dieser Richtlinie ist damit
die Erstellung von Konzepten zur energetischen Modernisierung von Gebäuden im
Eigentum des Antragstellers zu unterstützen.
Konkret soll damit die Grundlage für die
anstehende, energetische Sanierung der Erfurter Schulen finanziell unterstützt
werden.
03
Gem. Punkt 2.5 dieser Richtlinie sind damit
Investitionen im Bereich kommunaler Liegenschaften, die der Minderung von
Treibhausgasen und der Energieeinsparung dienen, zu unterstützen.
Konkret sollen diese Fördermittel in die
energetische Schulsanierung fließen.
04
Gem. Punkt 2.6 dieser Richtlinie sind damit
Investitionen in E-Mobilität im Bereich kommunaler Fuhrparke zu unterstützen.
Konkret sollen diese Fördermittel zur Anschaffung von E-Autos eingesetzt
werden. Wo es möglich ist, soll mit diesen Fördergeldern auch das Beschaffen
von kommunalen Elektrofahrrädern und E-Lastenrädern unterstützt werden.
05
Je nach Möglichkeit sollen zusätzlich auch
andere Förderprogramme auf ihre Eignung geprüft und genutzt werden, da die
"Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von
Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen" eine Kumulation von Mitteln aus anderen
Bundes- und Landesförderprogrammen im Punkt 5.3.6 ausdrücklich zulässt.