Sitzung: 16.11.2017 StR/007-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 1514/17
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT698 "Einkaufszentrum Anger 7"
beschlossen am 11.05.2017 (Beschluss Nr. 0386/17) wird hinsichtlich des
Geltungsbereiches wie folgt geändert:
Der Bereich wird entsprechend
der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum
Bebauungsplan umgrenzt.Â
02
Die Zwischenabwägung zu den im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 5) wird beschlossen.
03
Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT698 "Einkaufszentrum Anger 7" in
seiner Fassung vom 25.09.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan vom 25.09.2017 (Anlage 3) und die Begründung vom 25.09.2017
(Anlage 4) werden gebilligt.
04
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden
nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
05
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch
die Planung berührt werden, beteiligt.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 5 a – e beigefügt.)