Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ALT698 "Einkaufszentrum Anger 7" beschlossen am 11.05.2017 (Beschluss Nr. 0386/17) wird hinsichtlich des Geltungsbereiches wie folgt geändert:

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Entwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

 

02

Die Zwischenabwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden eingegangenen Stellungnahmen (Anlage 5) wird beschlossen.

 

 

03

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ALT698 "Einkaufszentrum Anger 7" in seiner Fassung vom 25.09.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom 25.09.2017 (Anlage 3) und die Begründung vom 25.09.2017 (Anlage 4) werden gebilligt.

 

 

04

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

 

 

05

Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – e beigefügt.)