Sitzung: 16.11.2017 StR/007-1/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1306/17
Beschluss:
01
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg", beschlossen am 17.09.2008
(Beschluss Nr. 000224/08) sowie die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom
15.04.2015 (Beschluss-Nr. 1043/14) werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:
Für den Bereich zwischen der Straße Am
Tonberg, der Konrad-Adenauer-Straße, der Weimarischen Straße und An der Henne
soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan LIN587
"Am Tonberg" aufgestellt werden.
Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung in der Anlage 2.1 Â zum Bebauungsplan umgrenzt.
Mit dem Bebauungsplan werden folgende
Planungsziele angestrebt:
-
Festsetzung eines
Sondergebietes Einzelhandel für einen Bau- und Gartenmarkt mit einer
Gesamtverkaufsfläche von maximal 17.500 m² und einem Anteil von zentrenrelevanten
Sortimenten von maximal 680 m² Verkaufsfläche
-
Festsetzung von
Gewerbegebietsflächen ausschließlich für dienstleistende und produzierende
Gewerbebetriebe auf den verbleibenden Bauflächen
-
Ausschluss von
jeglichem Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften,
Beherbergungsstätten in den Gewerbegebieten
-
Bewältigung
der Konflikte mit der benachbarten Wohnbebauung Am Tonberg
- Schaffung von Grünzäsuren zur visuellen
Abschirmung nach Norden zur Wohnbebauung Am Tonberg und in Richtung Osten zur
Ostumfahrung Konrad-Adenauer-Straße
- Anbindung an das Haupterschließungsnetz vom
Knotenpunkt Weimarische Straße über einen Anschluss an die Straße "An der
Henne"
-Â Â Â Eine
Festsetzung von maximal 10% der geplanten Flächen als Büronutzung.
02
Die Planzeichnungen und die
Projektbeschreibung (Anlagen 3.1 bis 3.3) werden als 2. Vorentwurf des
Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg" gebilligt.
03
Die erneute frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche
Auslegung der Planzeichnungen und der Projektbeschreibung (Anlagen 3.1 bis 3.3)
durchgeführt.
Gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung
berührt werden, beteiligt.
04
Der Flächennutzungsplan ist im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
05
Es ist eine Wirkungsanalyse für das
Sondergebiet Bau- und Gartenmarkt durchzuführen.
06
Mit dem Vorhabeträger des Baumarktes ist
ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungs-, Erschließungs- und
Eingriff/Ausgleichskosten für den Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg"
inklusive der Übernahme der Kosten für eine Wirkungsanalyse abzuschließen.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – e beigefügt.)