Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg", beschlossen am 17.09.2008 (Beschluss Nr. 000224/08) sowie die Änderung des Aufstellungsbeschlusses vom 15.04.2015 (Beschluss-Nr. 1043/14) werden durch folgenden Wortlaut ersetzt:

 

Für den Bereich zwischen der Straße Am Tonberg, der Konrad-Adenauer-Straße, der Weimarischen Straße und An der Henne soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg" aufgestellt werden.

 

Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung in der Anlage 2.1  zum Bebauungsplan umgrenzt.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-        Festsetzung eines Sondergebietes Einzelhandel für einen Bau- und Gartenmarkt mit einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 17.500 m² und einem Anteil von zentrenrelevanten Sortimenten von maximal 680 m² Verkaufsfläche

-        Festsetzung von Gewerbegebietsflächen ausschließlich für dienstleistende und produzierende Gewerbebetriebe auf den verbleibenden Bauflächen

-        Ausschluss von jeglichem Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Schank- und Speisewirtschaften, Beherbergungsstätten in den Gewerbegebieten

-        Bewältigung der Konflikte mit der benachbarten Wohnbebauung Am Tonberg

-       Schaffung von Grünzäsuren zur visuellen Abschirmung nach Norden zur Wohnbebauung Am Tonberg und in Richtung Osten zur Ostumfahrung Konrad-Adenauer-Straße

-       Anbindung an das Haupterschließungsnetz vom Knotenpunkt Weimarische Straße über einen Anschluss an die Straße "An der Henne"

-    Eine Festsetzung von maximal 10% der geplanten Flächen als Büronutzung.

 

 

02

Die Planzeichnungen und die Projektbeschreibung (Anlagen 3.1 bis 3.3) werden als 2. Vorentwurf des Bebauungsplanes LIN587 "Am Tonberg" gebilligt.

 

 

03

Die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird durch öffentliche Auslegung der Planzeichnungen und der Projektbeschreibung (Anlagen 3.1 bis 3.3) durchgeführt.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.

 

 

04

Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

 

05

Es ist eine Wirkungsanalyse für das Sondergebiet Bau- und Gartenmarkt durchzuführen.

 

 

06

Mit dem Vorhabeträger des Baumarktes ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungs-, Erschließungs- und Eingriff/Ausgleichskosten für den Bebauungsplan LIN587 "Am Tonberg" inklusive der Übernahme der Kosten für eine Wirkungsanalyse abzuschließen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 3 a – e beigefügt.)