Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4 i.V.m. § 8 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Grundstücks- und Gebäudeverwaltung Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 4.900,00 EUR für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen für das Bürgerhaus Azmannsdorf (Stühle) zur Verfügung gestellt.