Beschluss:

 

01

Das Ausbauprogramm für barrierefreie Haltestellen in Erfurt (siehe Anlage 1) wird beschlossen.

 

02

Vorbehaltlich der Mittelbereitstellung werden ab 2019 jährlich drei Haltestellenstandorte und eine damit im Zusammenhang stehende Buswendeschleife ausgebaut. Die Haltestellenstandorte sind entsprechend dem Bedarf und unter Berücksichtigung baulicher Randbedingungen aus der Haltestellenliste (Anlage 2) auszuwählen.

 

03

Bei allen komplexen Straßenbauvorhaben werden alle im Abschnitt liegenden Bushaltestellen einschließlich Ersatzhaltestellen barrierefrei ausgebaut.

 

04

Auf Grund der großen Anzahl nicht barrierefreier Bushaltestellen und der begrenzten finanziellen und personellen Mittel kann der vollständige barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen bis zum 01.01.2022 nicht realisiert werden. Die Begründung der Ausnahmen ist in den Nahverkehrsplan 2020 – 2024 aufzunehmen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 9 a – b beigefügt.)