Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1b der Ortsteilverfassung verwendet.

Die Geschäftsführende Dienststelle, hier DO 1 – Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.

Der Ortsteilbürgermeister entscheidet über die notwendigen Maßnahmen und den Erwerb von erforderlichen Vermögensgegenständen.