Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Für die laut Maßnahmepunkt I des Kinder- und Jugendförderplanes 2017 bis 2021 (DS 1972/16) geförderten Projekte, Einrichtungen und Angebote (außer Jugendverbandsarbeit und schulbezogene Jugendsozialarbeit) gelten ab 01.01.2018 folgende Regelungen zur Förderung von Verwaltungs-, Sach- und Maßnahmekosten:

 

  1. Pro zu fördernder VbE (gemäß MNP I) wird ein jährlicher pauschaler Zuschuss in folgender Höhe bezuschusst: Jugendhäuser = 13.500 EUR;  außerschulische Jugendbildung = 5.850 EUR; Jugendsozialarbeit = 5.850 EUR.
  2. Ab dem 01.01.2019 erfolgt eine jährliche Erhöhung der Bezuschussung um 2 % gegenüber dem Vorjahr, aufgerundet auf 50 EUR.
  3. Diejenigen Angebote, deren Bezuschussung gemäß den Regelungen Nr. 1 und 2 geringer ausfällt als die Bezuschussung im Haushaltsjahr 2017, erhalten einen jährlichen Zuschuss in Höhe der im HH-Jahr 2017 bewilligten Mittel.
  4. Für das Angebot "Aufbau / Begleitung einer Beteiligungsstruktur" können während der Projektphase bis 2021 weitere maßnahmebezogene Mittel auf Antrag bereitgestellt werden.