Sitzung: 21.08.2017 OR WIN/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1684/17
Beschluss:
Entsprechend § 4 der Ortsteilverfassung i. V. m. § 12 (2) b und § 11 (d) werden dem Garten- und Friedhofsamt, SG Landwirtschaft und Forsten, finanzielle Mittel in Höhe 5.000,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel werden u. a. für die
Versetzung des Quellsteins, die Neuverfugung und tlw. Neufassung der
Mauerfassung der Quelle, ein Hinweisschild zur Quelle, Anbringung eines
Schildes zur Wasserqualität –kein Trinkwasser- sowie für diverse Sanierungs-
bzw. Renovierungsarbeiten verwendet. Die Suhle Quelle soll aufgewertet und
attraktiver gestaltet werden.