Sitzung: 17.08.2017 OR ERM/005/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1657/17
Beschluss
Entsprechend § 18
(b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Feuerwehrverein
Ermstedt e.V. für die Vorbereitung und Durchführung der traditio-nellen Kirmes
700,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltung, für die Gebühren der GEMA sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.