Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Heimatverein Töttleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des diesjährigen Sommerfestes zweckgebunden für die musikalische Umrahmung, Strom, Gebühren und die mobilen Toiletten finanzielle Mittel in Höhe von 300,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.