Sitzung: 15.06.2017 StR/004-1/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 0606/17
Beschluss:
01
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß §13a BauGB im beschleunigten Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes MEL555 "Wohngebiet Buchenberg - Silbergraben" in
seiner Fassung vom 28.02.2017 (Anlage 2) mit dem Vorhaben- und
Erschließungsplan (Anlage 3) und die Begründung (Anlage 4) werden gebilligt.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung werden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1
BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer
eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. §
13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, beteiligt.
04
Zur Umsetzung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes wird eine Umlegung gem. §46 Abs. 1 BauGB angeordnet.
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des
Beschlusses sind der Niederschrift als Anlagen 5 a – d beigefügt)