Sitzung: 11.05.2017 OR ROB/004/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0877/17
Beschluss:
Dem Ortsteilbürgermeister werden für die Vorbereitung und Durchführung des Sommerfestes (Musik, GEMA, Gebühren, Stromkosten, Bastelmaterial, Künstlerauftritte)   finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR entsprechend § 16 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.