Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister werden für  die Vorbereitung und Durchführung des Sommerfestes (Musik, GEMA, Gebühren, Stromkosten, Bastelmaterial, Künstlerauftritte)    finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR entsprechend § 16 der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Verfügung gestellt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden  Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.