Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 10.10.2016 für das Vorhaben "Nahversorgungszentrum Roter Berg" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen bezüglich des verfolgten Nutzungskonzeptes grundsätzlich zugestimmt.

Das Bebauungsplanverfahren soll unter Maßgabe der unter  Beschlusspunkt 02 genannten Planungsziele eingeleitet werden.

 

 

02

Im Ortsteil Roter Berg, soll auf der Fläche des Einkaufszentrums Roter Berg der Gemarkung Erfurt-Nord, Flur 63, Flurstücke 302/1, 302/2 und 305/1 gemäß  Â§ 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 1 Satz 1  BauGB der vorhabenbezogener Bebauungsplan ROP694 "Nahversorgungszentrum Roter Berg" aufgestellt werden.

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-     Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuerrichtung eines  Zentralen Versorgungsbereiches (Nahversorgungszentrum)  mit Einzelhandel (überwiegend mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten, aber auch  nichtgroßflächigen sonstigen Sortimenten ) mit Raumangeboten für gebietsbezogene  Dienstleistungen  und Schank - und Speisewirtschaften.

 

-     Sicherung einer Adressbildung für die neue Quartiersmitte durch eine einheitliche Formensprache, ein angestimmtes Werbekonzept,  eine gute  gestalterischer und funktionale  Qualität der Bebauung und eine  hohe  Aufenthaltsqualität im Freiraum

 

-     Klimaanpassung durch eine Dachbegrünung und einen hohen Großgrünanteil in den Freiflächen und Stellplatzanlagen

 

-     Bewältigung möglicher Konflikte hinsichtlich Immissionsschutz

 

-     Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung, der Verknüpfung  mit dem Umfeld und den verkehrlichen Anlagen durch  Einbeziehung von weiteren Flächen in den Geltungsbereich  des Vorhabens- und Erschließungsplanes , die im unmittelbaren räumlichen oder funktionalen Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen (gemäß Ãœbersichtsskizze in Anlage 1).

 

 

03

Durch geeignete vertragliche Regelungen ist zu sichern, dass nach Abbruch des Einkaufszentrums Roter Berg  die kurzfristige  Errichtung eines neuen Nahversorgungszentrum gewährleistet wird und während der Baumaßnahmen eine Grundversorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten aufrecht erhalten bleibt.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.)