Sitzung: 16.02.2017 BuV/002/2017
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2766/16
Beschluss
01 – Die vorliegende Vorzugsvariante der Vorplanung (Anlage 1-4[1]) wird beschlossen und bildet damit die
Grundlage der weiteren Planungsphasen.
02 – Der Bereitstellung von EFRE- Mitteln (Förderbetrag) in Höhe von 1.117.000 € für das Vorhaben Komplexobjekt Marktstraße wird vorbehaltlich der Bewilligung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt sowie vorbehaltlich der haushalterischen Klärung zugestimmt.