Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1.Die nachfolgend näher bezeichneten Straßen werden entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1])

    dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.

1.1.  Rudolf-Saal-Straße

1.2.  Alfred-Hanf-Straße

1.3.  Adelheid-Dietrich-Straße

1.4.  Fernkornstraße

1.5.  Walter-Gropius-Straße von Gerhard-Marcks-Straße - Gleisschleife

1.6.  Erweiterung Parkplatz Ernst-Neufert-Weg

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straßen erfolgt entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als

     Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 

 

 

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 8 bei.