Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

1. Folgende Straßenabschnitte werden   entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem

    öffentlichen Verkehr gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet:

-          Carl-Haberle-Straße, Stichstraße von HNR 1 bis 9

-          Carl-Haberle-Straße, Stichstraße von HNR 32 bis 50

-          Weg zwischen Am Urbicher Kreuz und Hinterm Schulgarten (Benutzungsart ist beschränkt auf öffentliche Nutzung für Fußgängerverkehr)

    Der Übersichtsplan ist Bestandteil  des Beschlusses.

 

2. Die Einstufung der Straßenabschnitte  erfolgt entsprechend ihrer

     Verkehrsbedeutung als Gemeindestraße.

 

3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.

 



redaktionelle Anmerkung

[1] Die Anlage 1 liegt der Niederschrift als Anlage 7 bei.