Sitzung: 16.02.2017 BuV/002/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1851/16
Beschluss
1. Folgende Straßenabschnitte werden  entsprechend Übersichtsplan (Anlage 1[1]) dem
   öffentlichen Verkehr gemäß §
6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet:
-
Carl-Haberle-Straße,
Stichstraße von HNR 1 bis 9
-
Carl-Haberle-Straße,
Stichstraße von HNR 32 bis 50
-
Weg
zwischen Am Urbicher Kreuz und Hinterm Schulgarten (Benutzungsart ist
beschränkt auf öffentliche Nutzung für Fußgängerverkehr)
   Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung der StraßenabschnitteÂ
erfolgt entsprechend ihrer
    Verkehrsbedeutung als
Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.