Sitzung: 16.02.2017 BuV/002/2017
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1850/16
Beschluss
1. Der ausgebaute Teilbereich der Straße Schmidtstedter Flur entlang des
    Grundstückes Linderbacher
Weg 30Â wird entsprechend Ãœbersichtsplan
(Anlage 1[1])
    dem öffentlichen Verkehr
gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), gewidmet.
   Der Übersichtsplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
2. Die Einstufung des Straßenteiles erfolgt entsprechend seiner
Verkehrsbedeutung als
    Gemeindestraße.
3. Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.