Beschluss:

 

01

Das Haushaltssicherungskonzept wird bestätigt.

 

02

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahmen in Anlage XIX beauftragt.

Soweit Einzelmaßnahmen der Entscheidung des Stadtrates bedürfen, sind diese entsprechend vorzulegen.

 

(redakt. Hinweis: Die Anlage des Beschlusses ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.)