Sitzung: 24.10.2016 OR HOH/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2341/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 i. V. m. § 11 der Ortsteilverfassung, werden dem Garten- und Friedhofsamt die gesamten finanziellen Mittel in Höhe von 5.262,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Diese Mittel werden u. a. für vegetationstechnische Arbeiten, Strauchpflanzungen und die Befestigung der Zwischenfläche mit Betonpflaster verwendet.