Sitzung: 25.10.2016 OR GOT/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2313/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für dringliche Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten am Bürgerhaus Gottstedt, finanzielle Mittel i.H.v. 1621,07 EUR, zur Verfügung gestellt.