Sitzung: 20.10.2016 OR ERM/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2276/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 EUR bereitgestellt.