Sitzung: 19.10.2016 OR MAR/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2233/16
Beschluss:
Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein Vorstadtkino e.V. finanzielle Mittel i.H.v. 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben (u.a. Audioanlage) im Rahmen der Vereinstätigkeit bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.