Sitzung: 18.10.2016 OR ROH/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2125/16
Beschluss
1.) Entsprechend § 18 b) der Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin für die Durchführung eines Kabarettabends finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.
2.) Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.