Sitzung: 18.10.2016 OR FRI/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 2128/16
Beschluss:
Entsprechend § 4 (3) i.V.m. § 8 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden finanzielle Mittel in Höhe von 6303,50 EUR für dringliche Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten Bürgerhaus zur Verfügung gestellt.