Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 Abs. 2a, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein SV Alach e.V. finanzielle Mittel in Höhe von 350,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können für die Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten bzw. der bereits getätigten Anschaffung eingesetzt werden.