Sitzung: 17.10.2016 OR KER/009/2016
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2023/16
Beschluss:
Entsprechend § 17 der Ortsteilverfassung - Anlage 5 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt - werden dem Kirmesverein Töttleben e. V. zur Vorbereitung und Durchführung des bereits stattgefundenen diesjährigen Sommerfestes in Töttleben zweckgebunden für Strom, Aufstellung einer Dixi-Toilette sowie der Gage für Alleinunterhalter finanzielle Mittel in Höhe von 153,58 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.