Sitzung: 07.09.2016 StR/007/2016
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 5, Enthaltungen: 3, Befangen: 1
Vorlage: 2383/15
Beschluss:
01
Dem Antrag des Vorhabenträgers vom
28.10.2015 auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB für
das Vorhaben "Wohnen am Walkstrom" wird gemäß
§ 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem
Ermessen zugestimmt. Das Bebauungsplanverfahren soll eingeleitet werden.
02
Für das Antragsgrundstück Flurstück 571/2,
Flur 147 in der Gemarkung Erfurt-Mitte soll
gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB
i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der
vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV680 "Wohnen am Walkstrom"
aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
verläuft entlang der Flurstücksgrenze des o.g. Flurstücks. Â
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan
werden folgende Planungsziele angestrebt:
- städtebauliche und freiraumplanerische Neuordnung des Areals der ehemaligen
Kartäuser Mühle
- Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung
von drei Wohngebäuden als Geschosswohnungsbau
- Sicherung einer quartiersverträglichen Bebauung im
Blockinnenbereich durch maßstäbliche Baustrukturen
- Sicherung der Wohn- und
Aufenthaltsqualität für die geplante WohnbebauungÂ
- Für die Bäume 4, 5 und 6 ist ein vertiefendes Gutachten
einzuholen. Bei Erhaltungswürdigkeit ist die städtebauliche Planung
anzupassen.
- Es ist zu prüfen ob, geschlossene Fassaden sowie weitere geeignete
Fassadenareale zu begrünen sind.
- Es ist zu prüfen, inwieweit eine Regenwasserbevorratung für die
Bewässerung der begrünten Dächer umsetzbar ist.Â
- Sicherung einer hohen Freiraumqualität
- Sicherung der erforderlichen Flächen für den ruhenden Verkehr in
einer Tiefgarage
03
Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß
§ 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
04
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt
zu machen.
05
Das Vorhabenkonzept in der Fassung vom
04.04.2016 wird als Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
gebilligt. Â
06
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung
des Vorhabenkonzeptes durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
07
Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.Â
(redakt. Hinweis: Die Anlagen des Beschlusses sind der
Niederschrift als Anlagen 2 a – b beigefügt.)