Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Kirmesgesellschaft Salomonsborn e.V. zur Vorbereitung und Durchführung der Kirmes, 800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können entsprechend dem Antrag u.a. zur Ausrichtung des Kindertanzes, zur musikalischen Umrahmung der Veranstaltung, für Sportplatzmiete, für die Gebühren der GEMA, für Strom-, Wasser- und Abwasserkosten sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren verwendet werden.