Sitzung: 16.12.2015 StR/042/2015
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0125/15
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
01
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt darzustellen, welche Festlegungen aus den jeweiligen Grünordnungsplänen
in B-Plänen festgesetzt werden können und welche ggf. auf anderer Ebene
festzuschreiben sind.
02
Dem Ausschuss für Stadtentwicklung und
Umwelt bzw. dem Stadtrat sind die Grundzüge von Wettbewerbsauslobungen, bei
denen es sich um Bauvorhaben handelt, zur Bestätigung vorzulegen.
03
Bei allen baurelevanten Wettbewerben ist
eine sachkundige Person mit ausgewiesener Kompetenz in Fragen der Ökologie und
Nachhaltigkeit beratendes Mitglied der Wettbewerbsjury.